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Eingangsberatung

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Für alle Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschule ist die Eingangsberatung verpflichtend (vgl. § 2 in Anlage 2 zu § 33 BbS-VO)

Die Eingangsberatung, die vor der Klassenbildung erfolgt, ist für den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses von großer Bedeutung. Die Einladung zu dieser Beratung ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten sich individuell angesprochen fühlen. In dem Gespräch geht es primär darum, eine Entscheidung für die Zuordnung in eine Klassenstufe zu treffen. Zu diesem Zweck sollten der Berufswunsch der Schülerin/des Schülers und die seitens der Schule angebotenen Fachrichtungen abgestimmt werden, so dass den Schülerinnen und Schülern ein möglichst passendes Angebot unterbreitet werden kann.

Darüber hinaus werden persönliche und schulische Zielsetzungen thematisiert und dokumentiert sowie Hilfen zum Erreichen dieser Ziele angeboten. Besonders die Möglichkeiten und die Bedeutung der Qualifizierungsbausteine und des Betriebspraktikums sollen schon im Eingangsberatungsgespräch hervorgehoben werden. Weiterhin soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 2 aufgezeigt werden. Besonders in den Blick zu nehmen sind die verschiedenen Übergänge innerhalb der Berufseinstiegsschule.

Schülerinnen und Schüler, die nicht aus einer Abschlussklasse der allgemeinbildenden Schule kommen, können nur in die Klasse 1 eingeschult werden. In die Klasse 1 dürfen allerdings nur Schulpflichtige eingeschult werden.

In der Eingangsberatung wird geklärt, ob alle Voraussetzungen vorliegen, dass die Schülerin oder der Schüler den Hauptschulabschluss bereits in einem Jahr erwerben kann. Dann erfolgt die Einschulung in die Klasse 2. Wird jedoch bei der Schülerin oder dem Schüler ein individuellen Förderbedarf festgestellt, so erfolgt die Einschulung in die Klasse 1.

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