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Aufgaben und Ziele

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In § 17 des NSchG sind die Aufgaben und Ziele der Berufseinstiegsschule festgelegt. 

Die Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschule benötigen Unterstützung in ganz unterschiedlichen Bereichen. Sie haben in der Regel noch keinen Hauptschulabschluss und sollen in ihrer Ausbildungsreife gefördert werden.

In der Berufseinstiegsschule sollen diese jungen Menschen die Chance erhalten,

  • sich in der Berufs-/Arbeitswelt zu orientieren,
  • eine positive Perspektive für ihren weiteren Lebensweg zu entwickeln und
  • ggf. einen Hauptschulabschluss zu erwerben.

Die individuelle Unterstützung steht hierbei im Vordergrund. Daher bietet die Berufseinstiegsschule zwei unterschiedliche Klassen in Vollzeitform an (Klasse 1 und Klasse 2). In der Klasse 1 wird zieldifferent unterrichtet, um dem besonderen individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.

Zusätzlich gibt es Möglichkeiten über eine Einstiegsqualifizierung die Klasse 2 in Teilzeit zu absolvieren. Nur in der Klasse 2, Vollzeit und Teilzeit, ist der Erwerb des Hauptschulabschlusses vorgesehen.

Um neu eingereisten Jugendlichen zwischen 16 und 18, denen vor allem die mangelnden Sprachkenntnisse den Zugang zum Ausbildungs-/Arbeitsmarkt verwehren, bestmögliche Unterstützung zu bieten, gibt es die Klasse „Sprache und Integration“ in Vollzeit.

Ergänzt wird dies Angebot durch die Sprach-/Integrationsklasse in Teilzeit, die ebenfalls mit einer Einstiegsqualifizierung verknüpft ist (s. auch Grafik). Das Ziel in der Klasse Sprache/Integration Teilzeit besteht in der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an Sprachförderung bzw. sonderpädagogischer Unterstützung. 

Ein Wechsel zwischen den Klassen der Berufseinstiegsschule ist (unter bestimmten Voraussetzungen) ebenfalls im Sinne der individuellen Förderung möglich.

Neben diesen grundlegenden organisatorischen Voraussetzungen, sollen die auf diesen Seiten weiter aufgeführten organisatorischen und pädagogischen Hinweise eine Unterstützung für die Lehrkräfte darstellen, die die Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschule, die diese individuelle Förderung benötigen, unterrichten.

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