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Nachteilsausgleich

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Einer der Grundgedanken der Berufseinstiegsschule ist, jede Schülerin und jeden Schüler individuell zu fördern. Nun kann es sein, dass eine Schülerin oder ein Schüler einen Nachteil hat, welcher dem Ziel des Erreichens des Hauptschulabschlusses entgegensteht. Die Berufseinstiegsschule Klasse 2 kann im zielgleichen Unterricht vielen besonderen Herausforderungen mit einem pädagogischen Nachteilsausgleich begegnen, um Chancengleichheit herzustellen.

Die Schülerinnen und Schüler sowie die Sorgeberechtigten brauchen weder einen Nachweis oder ärztliches Attest zu erbringen noch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Sie können in der Eingangsberatung auf einen Nachteil der Schülerin bzw. des Schülers hinweisen.

Die Lehrkräfte stellen im Rahmen ihrer Unterrichtsbeobachtung vorliegende Nachteile fest und beraten mit den Sorgeberechtigten das weitere Vorgehen. Durch die Klassenkonferenz wird der Nachteilsausgleich beschlossen und ist somit für alle unterrichtenden Lehrkräfte verbindlich. Wichtig ist, dass es darum geht, einen Nachteil auszugleichen und so den Zugang zur Aufgabenstellung zu ermöglichen, sodass die Schülerin oder der Schüler ihre bzw. seine Leistung erbringen kann. Es darf kein Vorteil gegenüber den anderen Schülerinnen und Schülern der Klasse daraus entstehen. 

Es kann sinnvoll sein, neben den vorgesehenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Klassenkonferenz auch weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter, z. B. Schulsozialarbeit, Fachkraft für Inklusionsprozesse, externe Beratung, mobiler Dienst oder auch besonders geschulte Lehrkräfte einzuladen. Die Konferenz berät gemeinsam mit der betroffenen Schülerin bzw. dem betroffenen Schüler und den Sorgeberechtigten, welcher Nachteilsausgleich zielführend ist. Dabei ist grundsätzlich alles in Betracht zu ziehen, was der Schülerin bzw. dem Schüler hilft, seinen Nachteil individuell auszugleichen. Der Schwierigkeitsgrad darf im Zusammenhang mit der Bewertung nicht reduziert werden.

"Der Nachteilsausgleich bezieht sich auf Hilfen, mit denen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, den Leistungsanforderungen im zielgleichen Unterricht zu entsprechen, ohne diese Anforderungen im Schwierigkeitsgrad zu reduzieren. Art und Weise solcher Hilfen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab." (vgl. Aufsatz "Nachteilsausgleich aus pädagogischer Perspektive", Dr. Peter Wachtel, Nina von Zimmermann, SVBl 11/2013)

Es ist ratsam, möglichst frühzeitig eine Klassenkonferenz anzuberaumen, damit die Schülerin bzw. der Schüler von Anfang an unterstützt werden kann.

Mögliche Maßnahmen zum Nachteilsausgleich:

  • mehr Zeit bei der Bearbeitung von Aufgaben,
  • zusätzliche mündliche Erläuterungen zu den Aufgaben,
  • Arbeitsblätter und Klassenarbeiten in vereinfachter oder leichter Sprache gestalten, angepasste Schriftgrößen bzw. Schriftarten verwenden oder die Klassenarbeit bzw. das Arbeitsblatt strukturell optimieren,
  • mündliche statt schriftliche (oder andersherum) Leistungsbewertungen,
  • angepasste Gestaltung des Sitzplatzes im Klassenzimmer oder in der Werkstatt,
  • Nutzung von analogen oder digitalen Nachschlagewerken,
  • ...

Weitere Anregungen sind im Nachteilsausgleich für behinderte Auszubildende zu finden.

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