Der Unterricht in der Klasse 1 der Berufseinstiegsschule richtet sich nach den individuellen Förderbedarfen ihrer Schülerinnen und Schüler. Die Unterrichtsplanung für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die die BES besuchen, orientiert sich am Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (SEK II, Klasse 10-12) unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der berufsbildenden Schule.
Es ist ein Berichtszeugnis zu erstellen, welches eine Aussage über die erworbenen Kompetenzen und das Arbeits- und Sozialverhalten trifft. Als Grundlage der Bewertung gelten der Förderplan (bzw. die Förderplanung) der Schülerinnen und Schüler und die Vorgaben für den Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (vgl. Materialien WfbM).
Nehmen Schülerinnen und Schüler an einer Einstiegsqualifizierung § 54 a des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) teil, können sie in die Klasse Sprache/Integration Teilzeit aufgenommen werden. Für eine Aufnahme müssen sie ihre Schulpflicht erfüllt haben. (vgl. Sprache/Integration Teilzeit)
„Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung kann die betriebliche Qualifizierung im berufsbezogenen Lernbereich im Rahmen eines unterrichtsbegleitenden Betriebspraktikums durchgeführt werden." (vgl. 4.4.1.1 EB-BbS)
Ziel ist die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an Sprachförderung bzw. sonderpädagogischer Unterstützung. Es ergeben sich zwei Zielgruppen dieses Bildungsganges:
Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf mit dem Bildungsgangziel der Sprachförderung beziehungsweise Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung mit dem Ziel der individuellen Förderung.
Die Schule entscheidet individuell nach den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler und nach den Lerngruppengrößen. Auch das schuleigene pädagogischem Konzept ist entscheidend, ob der Unterricht in den unterschiedlichen Lerngruppen getrennt, in einer Lerngruppe oder gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern eines anderen Bildungsganges stattfindet.
Die Schülerinnen und Schüler der Klasse Sprache/Integration erhalten ein Jahreszeugnis ohne Noten mit erworbenen Kompetenzen. Am Ende des ersten Schulhalbjahres ist die Ausgabe einer Bescheinigung über den Kompetenzzuwachs möglich.