Beim Übergang von Jugendlichen aus den allgemeinbildenden Schulen, die noch nicht für eine Berufsausbildung oder den Besuch einer anderen beruflichen Vollzeitschule befähigt sind, hat sich das im Folgenden beschriebene Verfahren bewährt.
Die abgebenden Schulen melden in der Regel zum schulüblichen Anmeldetermin den berufsbildenden Schulen wie auch der Agentur für Arbeit die voraussichtlich abgehenden Jugendlichen mit ihren Berufswünschen. Dabei wird auch über die Schülerinnen und Schüler informiert, bei denen bereits erkennbar ist, dass für sie eine andere Förderungseinrichtung vorgesehen ist, wie z. B. ein Berufsbildungswerk oder eine Jugendwerkstatt.
Bei Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung eignet sich hier das Instrument der Berufswegekonferenzen (vgl. Materialie Inklusion). Die Förderpläne müssen beim Übergang an die berufsbildenden Schulen weitergegeben werden.
Ein psychologisches Gutachten (PSU) wird von der Agentur für Arbeit (Reha-Abteilung) für Schülerinnen und Schüler erstellt, bei denen zu klären ist, ob eine Reha-Maßnahme von der Agentur für Arbeit angestrebt werden sollte. Vor Ort haben sich Absprachen mit allen beteiligten Einrichtungen bewährt.
Im März/April findet nach Möglichkeit ein Datenabgleich zwischen den beteiligten Schulen und der Agentur für Arbeit statt.
Nach den Zeugniskonferenzen der allgemeinbildenden Schulen, ca. 10 Tage vor den Sommerferien, sollte mit diesen noch einmal abgeklärt werden, welche Anmeldungen für die Berufseinstiegsschule tatsächlich Bestand haben.