Die Vermittlung von Lese-/ Rechtschreibkompetenz, mathematischen Grundkenntnissen und gesellschaftspolitischen Inhalten ist nicht isoliert zu betrachten, sondern Bestandteil der Unterrichtsmodule und Qualifizierungsbausteine in der Klasse 1.
Ebenso sind das Verhalten der Jugendlichen untereinander, der Umgang zwischen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften, der regelmäßige Schulbesuch, das Geschehen auf dem Schulweg Teil des Lebens in der Gemeinschaft und in diesem Sinne Unterrichtsgegenstand.
Der Umgang mit Jugendlichen in der Klasse 1 erfordert eine situationsorientierte Handhabung der Unterrichtszeiten durch die Lehrkräfte. Die Schulleitung muss entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Unterrichtseinheiten müssen durch methodisch abwechslungsreichen Unterricht und einen Wechsel zwischen eher „offenen“ Anforderungen und strukturierten Arbeitsphasen aufgelockert werden.
Um die Schülerinnen und Schüler auf den zukünftigen Rhythmus des Arbeitslebens vorzubereiten, ist es sinnvoll, je nach Zusammensetzung der Klasse - spätestens im 2. Halbjahr - einen mindestens achtstündigen Unterrichtstag in der Woche vorzusehen.
Unterricht in der Klasse 1 macht oft einen Lernortwechsel erforderlich. Durch entsprechende organisatorische Maßnahmen, z. B. durch unbürokratische Abmeldung im Sekretariat, sollte gewährleistet werden, dass die Lehrkraft mit ihrer Klasse den Unterrichtsraum und/oder die Schule auch kurzfristig verlassen darf.
Bei der Gestaltung und dem Einsatz von Arbeitsblättern ist darauf zu achten,
Um den Unterricht in der Klasse 1 zeitgemäß zu gestalten, ist der Einsatz digitaler Medien unerlässlich. Der Umgang mit diesen Medien ist Jugendlichen aus ihrem Alltag vertraut und wird in vielen Bereichen des täglichen Lebens von ihnen erwartet. Gegenüber den traditionellen Printmedien sind Smartphone und das Bewegen Internet für sie zu den zentralen Medien geworden.
Den Lehrkräften kommt die Aufgabe zu, an die Begeisterung und Kenntnisse der Jugendlichen anzuknüpfen und ihnen neue Nutzungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die sie für den Erwerb schulischer und beruflicher Handlungskompetenzen einsetzen können.
Darüber hinaus birgt die Nutzung der digitalen Medien auch Konfliktpotential im sozialen Umfeld und im Kontakt mit Kriminalität. Dies sollte durch die Lehrkräfte im Unterricht thematisiert und ggf. durch außerschulische Kooperationspartner unterstützt werden. Ggf. sollte in diesem Zusammenhang auch die Problematik rassistischer und neonazistischer Angebote im Internet aufgegriffen werden.
Die Erfahrungen der Schülerinnen/Schüler mit digitalen Medien können genutzt werden, um zu berufsbezogenen Themen und Fragestellungen Informationen zu ermitteln und auszutauschen.
Bei Jugendlichen der Klasse 1 ist die Leistungsbewertung aufgrund der Vorerfahrungen häufig negativ besetzt und sollte daher erst nach einer Eingewöhnungsphase beginnen. Sie hat sich an dem individuellen Lernzuwachs wie auch der Gesamtentwicklung der Persönlichkeit zu orientieren, die über das gesamte Schuljahr zu dokumentieren ist. Mithilfe der Dokumentationen können Empfehlungen für den Besuch der Klasse 2 abgegeben werden. Diese wird durch die Zeugniskonferenz ausgesprochen und wird im Zeugnis dokumentiert. Kriterien für die Beurteilung der erfolgreichen Teilnahme legt die Klassenkonferenz spätestens zu Beginn des Schuljahres fest. Dabei sind Lernentwicklung, Persönlichkeitsentwicklung, Arbeits- und Sozialverhalten und Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Die schulinternen Kriterien für einen erfolgreichen Übergang in Klasse 2 sind frühzeitig und transparent zu kommunizieren. Geeignet hierfür ist z. B. die Eingangsberatung oder das 1. Beratungsgespräch.
Mündliche Rückmeldungen und Beurteilungen sind besonders geeignet, wenn Teilbegabungen oder Entwicklungen der Schülerinnen und Schüler hervorgehoben werden sollen.
Das Anspruchsniveau sollte deutlich unter dem der Klasse 2 liegen.
Beurteilungen werden von den Jugendlichen in der Regel nur dann angenommen, wenn sie die Persönlichkeit der Lehrkraft akzeptieren. Darüber hinaus ist es wichtig, negative Bewertungen so zu begründen, dass für Schülerinnen und Schüler die Abweichungen von den Anforderungen deutlich werden und sie daraus für die Selbsteinschätzung ihres Verhaltens Schlüsse ziehen können.