Die Arbeit in der Berufseinstiegsschule ist in besonderem Maße geprägt durch die unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben. Die Basis bilden dabei das niedersächsische Schulgesetz (NSchG), die Verordnung über das berufsbildende Schulwesen (BbS-VO) sowie die ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS).
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen sowohl zur Organisation der Arbeit in der BES als auch zu weiteren Fragestellungen mit besonderer Relevanz für die Schülerinnen und Schüler dieser Schulform.