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Doppelbesetzung

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Die für Klasse 1 und Klasse 2 vorgesehene Reduzierung der Stundentafel um vier Stunden zu Gunsten individueller pädagogischer Maßnahmen kann in der Klasse Sprache und Integration Vollzeit bei Bedarf vorübergehend erhöht werden (vgl. 4.4.2.2. EB-BbS). Es ist zu gewährleisten, dass die Lernenden ein Unterrichtsangebot von mindestens fünf Stunden pro Tag erhalten. Anlässe hierfür können z. B.

  • die Bildung von kleineren Lerngruppen (Alphabetisierung, geringe schulische Grundbildung),
  • eine zeitlich begrenzte Doppelbesetzung,
  • eine Klassenteilung im Unterrichtsmodul Spracherwerb oder
  • pädagogische Aufgaben im Rahmen des Übergangsmanagements sein.
  • Dabei ist zu gewährleisten, dass jede Schülerin und jeder Schüler für mindestens fünf Stunden pro Tag ein Unterrichtsangebot bekommen.

Eine zusätzliche Lehrkraft kann temporär in den Klassen Sprache und Integration Vollzeit eingeplant werden, wenn die Notwendigkeit durch die Lerngruppe besteht, beispielsweise für neu eingereiste Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an einem Sprachkurs, welcher nicht unmittelbar beginnt. In dieser Zeit können diese Schülerinnen und Schüler inhaltlich nicht mit der bisherigen Lerngruppe unterrichtet werden, eine Doppelbesetzung oder Bildung einer separaten Lerngruppe wäre hier sinnvoll.

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