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Klassenfahrten und Schullandheimaufenthalte

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„Schulfahrten“ Erlass des MK

In der BES Klasse 1 besteht die Möglichkeit, Klassenfahrten und Schullandheimaufenthalte durchzuführen. Der geltende Erlass (SchulfahrtenRdErl. d. MK v. 1.11.2015 - 26 - 82 021 (SVBl. 11/2015 S. 542), geändert durch RdErl. vom 1.11.2017 (SVBl. Nr.11/2017 S. 628) und vom 1.11.2020 (SVBl. Nr.11/2020 S. 538) - VORIS 22410 -) sieht dafür insgesamt 10 Unterrichtstage vor, davon 6 Tage für einen Schullandheimaufenthalt.

Vorbereitung

In der Vorbereitung der Klassenfahrt bzw. des Schullandheimaufenthaltes sollten Lehrkräfte und Schülerinnen/Schüler sich über einen geeigneten Zeitraum und eine sinnvolle Programmgestaltung verständigen sowie verbindliche Absprachen treffen. Selbstverständlich sind dabei auch die Eltern/Erziehungsberechtigten einzubeziehen.

Es ist ratsam, dass zwei Lehrkräfte die Vorbereitung und Durchführung der Klassenfahrt übernehmen, auch die Zusammenarbeit mit einer „Partnerklasse“ bietet sich an.

Der Erlass „Schulfahrten“ des MK enthält als Anlagen eine „Merkliste“ für die Durchführung von Klassenfahrten und Schullandaufenthalten sowie eine Empfehlung für die „Erklärung der Erziehungsberechtigten“.

Nachbereitung

Bei der Nachbereitung können die Schülerinnen/ Schüler z. B. im Rahmen eines Projektes über Erlebnisse und Ergebnisse der Fahrt berichten und evtl. Fotos und Filmaufnahmen präsentieren.

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