Der Erwerb des Hauptschulabschlusses ist in § 25 BbS-VO sowie Anlage 2, § 3 geregelt. Nach Anlage 2, § 4 kann ein bereits erworbener Hauptschulabschluss auch verbessert werden.
Um einen Hauptschulabschluss in Verbindung mit einem EQ-Vertrag (wie unten beschrieben) zu erwerben, ist die erfolgreiche Teilnahme am berufsübergreifenden Unterricht entsprechend der Stundentafel der Klasse 2 Voraussetzung. Im Zeugnis erscheint ein entsprechender Vermerk, dass der Hauptschulabschluss im Zusammenhang mit dem Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss einer geförderten EQ-Maßnahme gültig ist.