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Lernortkooperation in der Berufseinstiegsschule

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Lernortkooperation ist gekennzeichnet durch die Zusammenarbeit des Lernortes „Berufsbildende Schule“ und des Lernortes „Betrieb“. Die Lernortkooperation in der Berufseinstiegsschule zielt im Wesentlichen darauf ab, die Chancen der Schülerinnen und Schüler auf eine betriebliche Ausbildung deutlich zu erhöhen.

Die Vorbereitung junger Menschen auf die Arbeitswelt ist nicht nur eine zentrale Aufgabe der Schulen und der Berufsberatung, sondern auch der Wirtschaft und weiterer außerschulischer Bildungseinrichtungen.

In den EB-BbS (vgl: 4.2.2. EB-BbS) werden für die Berufseinstiegsschule folgende Formen einer Lernortkooperation bestimmt:

  • Betriebspraktikum und
  • praktische Ausbildung.

Eine praktische Ausbildung kann so gestaltet sein, dass praktische Teile eines Qualifizierungsbausteins in einem Betrieb vermittelt werden. Dies kann zusätzlich zum oben beschriebenen Betriebspraktikum stattfinden. Im Rahmen einer Lernortkooperation können Betriebe und/oder außerschulische Einrichtungen bei der Vermittlung praktischer Inhalte einbezogen werden. Im Gegensatz zum Betriebspraktikum besteht hier für den Betrieb bzw. die außerschulische Einrichtung die Verpflichtung, mit der Schule abgestimmte Inhalte zu vermitteln und zu bewerten. Dabei bleibt die Verantwortung für die Leistungsbewertung bei der Lehrkraft.

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