Im berufsübergreifenden Lernbereich ist in den Fächern Deutsch/Kommunikation und Mathematik je eine Klausurarbeit[1] mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten zu schreiben. Da in Lernsituationen unterrichtet wird (vgl. Schucu-BBS), ist es empfehlenswert, auch Klausurarbeiten handlungsorientiert anzulegen.
Gemäß § 3 Abs. 3 Anlage 2 zu § 33 BbS-VO, entfällt die Pflicht einen Prüfungsausschuss zu bilden.
Im berufsbezogenen Lernbereich wird am Ende eines jeden Qualifizierungsbausteins eine schriftliche und praktische Prüfung durchgeführt.
Die Lehrkräfte, die die Schülerin oder den Schüler in dem Fach oder dem Qualifizierungsbaustein planmäßig unterrichten, wählen die Prüfungsaufgaben aus und bewerten die Arbeiten. Die Note fließt in die Gesamtbewertung für das jeweilige Fach bzw. den Qualifizierungsbaustein mit ein. Mit welcher Gewichtung dies zu geschehen hat, ist durch die BbS-VO nicht vorgegeben. Hierüber entscheidet die Klassenkonferenz eigenständig. Innerhalb der Schule sollen die Bewertungskriterien für den gesamten Bildungsgang, unabhängig von der Fachrichtung, einheitlich gelten und müssen zu Beginn des Schuljahrs bekannt sein.
[1] § 3 Anlage 2 zu § 33 BbS-VO.
Beispiel: Insgesamt werden drei Leistungsfeststellungen mit den Noten: -befriedigend-, -gut-, -gut- erbracht. Diese drei Noten werden gleich gewichtet.
Die Klausurarbeit wird mit befriedigend bewertet und hier doppelt gewichtet (die Gewichtung wird von der Klassenkonferenz festgelegt - hier am Beispiel Gewichtung 2).
Die Gesamtnote errechnet sich dann wie folgt: 3 + 2 + 2 + 3 + 3 = 13 : 5 = 2,6.