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Klasse 1

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In der Klasse 1 lernen Schülerinnen und Schüler unterschiedlichster Herkunft aus vielen Schulformen der allgemeinbildenden Schulen gemeinsam. Aufgrund ihres individuellen Förderbedarfes oder eines fehlenden Schulabschlusses ist es ihnen noch nicht möglich die Klasse 2 der Berufseinstiegsschule zu besuchen. Für den Unterricht in der Klasse 1 gibt es genauso wie in der vorherigen Schulform, dem Berufsvorbereitungsjahr, keine curricularen Vorgaben. Der Freiraum der Lehrkräfte, die ihnen anvertrauten Jugendlichen optimal und individuell zu fördern steht hier klar im Fokus, dies wiederum erfordert von den Lehrkräften eine hohe pädagogische Kompetenz.

Häufig ist zu beobachten, dass ein weit gesteckter Handlungsspielraum besonders neu einsteigende Lehrkräfte eher verunsichert. Die immer wieder gestellte Frage lautet: „Darf ich das denn?“, obwohl doch alle Lehrerinnen und Lehrer und auch alle Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen über eine qualifizierte Ausbildung verfügen, die zu selbstständigem Handeln befähigt. Eine solche Befähigung ist auch zwingend erforderlich, denn alle in der Klasse 1 der Berufseinstiegsschule tätigen Kolleginnen und Kollegen tragen eine hohe Verantwortung für jede einzelne Schülerin und für jeden einzelnen Schüler. Wenn aus dieser Fürsorge heraus Unterricht bzw. individuelle Förderkonzepte entwickelt werden, muss im Zweifel die Frage lauten: „Wo steht, dass ich das nicht darf?“

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