Ausbildung, Beruf und Arbeit sind zentrale Lebens- und Erfahrungsbereiche, die soziale und persönliche Identität vermitteln und die Existenz sichern. Schulsozialarbeit setzt an diesem individuell bedeutsamen und gesellschaftlich wichtigen Punkt im Leben der Jugendlichen an und bietet psychosoziale Unterstützung.
Die steigenden Anforderungen einer immer komplexer werdenden Arbeitswelt führen zu einer Verschärfung der Probleme leistungsschwacher und sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler.
Bei dem Übergang von der Schule zum Beruf fehlen besonders den Jugendlichen der BES Klasse 1 realisierbare Zukunftsperspektiven. Zu einer erfolgreichen Berufswegplanung fehlen ihnen in der Regel wichtige Informationen und die Begleitung durch das Elternhaus ist selten gewährleistet. Persönliche Schwierigkeiten sind oft der Auslöser für Verhaltensauffälligkeiten, die wiederum eine konstruktive Mitarbeit im Unterricht und einen erfolgreichen Schulbesuch beeinträchtigen.
Ziele
Schulsozialarbeit dient der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung und -förderung mit dem Ziel, die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen der Arbeitswelt und den Übergang in Ausbildung und Arbeit vorzubereiten.
Aufgaben
Sie bietet Beratung und Betreuung, Prävention und Intervention an.
Die Schulsozialarbeit ist ein verbindliches Angebot im System der berufsbildenden Schulen. Die Inanspruchnahme dieses Angebotes ist dagegen freiwillig. Haben sich die Schülerinnen/Schüler für eine regelmäßige Teilnahme entschieden, sollte diese verbindlichen Charakter haben.
Die Schulsozialbarbeit umfasst darüber hinaus die Aufgabenfelder:
- Integrationshilfen (z. B. Informationen über schulische Förderangebote, Hilfestellung bei der Inanspruchnahme sozialer Einrichtungen wie Beratungsstellen, Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten)
- Unterstützung der Lehrkräfte (z. B. durch Hilfen in Konfliktfällen, Elternbesuche, Mitwirkung bei interkulturellen Vorhaben)
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und außerschulischen Einrichtungen.
- Sozialtraining für Schülerinnen und Schüler
Das Aufgabenverständnis der Schulsozialarbeit kommt in folgenden Thesen zum Ausdruck:
- Schulsozialarbeit ist ein ausdrücklich freiwilliges Angebot und beinhaltet Beratung, Begleitung, Unterstützung und Hilfe im Einzelfall in der Schule, aber auch in der Familie und dem sozialen Umfeld.
- Schulsozialarbeit soll benachteiligten Jugendlichen helfen, die Schule erfolgreich zu besuchen und auf das Berufs- und Arbeitsleben vorzubereiten und wendet sich hauptsächlich an sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler, besonders an jene, die zusätzlich durch soziokulturelle Probleme belastet sind.
- Schulsozialarbeit ist Bestandteil des multiprofessionellen Teams. Sie versteht sich als Angebot in der Schule und trägt durch Differenzierung der pädagogischen Rollen von Lehrkräften und Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen zur gemeinsamen Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule bei. Dazu ist es notwendig, teamorientiert zu agieren, um Förderziele für die Schüler und Schülerinnen der BES Klasse 1 erreichen zu können.
- Schulsozialarbeit ist die Schnittstelle zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern, Ausbildern, Betrieben und unterschiedlichen Fachdiensten.
- Schulsozialarbeit ist eine präventive Form der Förderung, der Beratung und Unterstützung von benachteiligten Schülerinnen und Schülern, kann aber auch von Lehrkräften und Eltern genutzt werden. Schulsozialarbeit bietet Schülerinnen und Schülern kurzfristig Unterstützung und langfristig Hilfe und Beratung an.
Zielgruppe
In der Berufseinstiegsschule ist der Unterstützungsbedarf durch Schulsozialarbeit größer als in anderen Schulformen, ihr Angebot richtet sich aber an alle Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schule.
Besonders berücksichtigt werden folgende Gruppen von Schülerinnen und Schülern:
- Jugendliche mit Migrationshintergrund, die durch soziokulturelle Probleme zusätzlich belastet sind
- Schülerinnen und Schüler, die als Flüchtlinge oder Asylbewerber aufgrund ihrer persönlichen Situation und der besonderen Rechtslage nicht oder nur schwer eingegliedert werden können
- Schülerinnen und Schüler, die aufgrund sozialer oder kognitiver Probleme bei der Integration in das System Schule Schwierigkeiten haben
- Schülerinnen und Schüler, die Probleme mit dem regelmäßigen Schulbesuch haben
- Schülerinnen und Schüler mit psychischen Auffälligkeiten
- Schülerinnen und Schüler mit Lernschwächen
- Sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler
- Schülerinnen und Schüler in akuten Konflikt- oder Krisensituationen.
Schulsozialarbeit versteht sich als Schnittstelle zwischen Schülerinnen/Schülern und Schule, Elternhaus, Betrieben, Jugendhilfe, Arbeitsagentur.