Im Anschluss an die Klasse 1 kann bei entsprechenden Voraussetzungen die Berufseinstiegsschule Klasse Sprache/Integration Teilzeit besucht werden. Das Ziel dieses Bildungsganges ist die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an Sprachförderung bzw. sonderpädagogischer Unterstützung.
Die Ausgestaltung der Unterrichtsmodule im berufsübergreifenden Lernbereich erfolgt kompetenzorientiert und damit auch binnendifferenziert.
Die Qualifizierung im berufsbezogenen Lernbereich wird dagegen im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (EQ) nach § 17 Abs. 3 NSchG durchgeführt. Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, so kann an Stelle einer geförderten EQ-Maßnahme die Qualifizierung im berufsbezogenen Lernbereich auch im Rahmen eines unterrichtsbegleitenden Betriebspraktikums durchgeführt werden (vgl. 4.4.1.1 EB-BbS).
Um eine individuelle Förderung zu ermöglichen, wird für jede Schülerin und jeden Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ein Förderplan erstellt. Aufgrund des erhöhten Betreuungsbedarfs steht der Schule ein wöchentliches Budget von zusätzlich drei Wochenstunden zur Verfügung.
Im Anschluss können sie z. B. die theoriereduzierte Ausbildung zur Fachpraktikerin bzw. zum Fachpraktiker (§ 66 BBiG/§ 42r HwO) absolvieren, oder am Unterricht im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) teilnehmen.