Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrkraftbesetzung durchgeführt werden. Diese Stunden sind jedoch auf das Stundenmaß der Klasse anzurechnen. (vgl. 4.1.1 EB-BbS)
Dies eröffnet zum Beispiel die Möglichkeit,
- bestimmte Unterrichtsinhalte gemeinsam mit Theorie- und Praxislehrkräften zu unterrichten,
- vorübergehend einzelne Jugendliche speziell zu fördern,
- erhöhten Lehrkräfteeinsatz während einer Projektphase zu realisieren oder
- Sozialtraining in der Klasse durchzuführen.