Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 erhalten ein Halbjahreszeugnis und ein Jahreszeugnis, in denen die Unterrichtsmodule des berufsübergreifenden Lernbereichs und die Qualifizierungsbausteine des berufsbezogenen Lernbereichs bewertet werden.
In der Bildungsgang- bzw. Klassenkonferenz verabschiedet die Schule die Aufteilung der Lerninhalte fächerübergreifend auf die Unterrichtsmodule und übergreifende Lernsituationen. In diesem Zusammenhang wird die Gewichtung für die Bewertung des jeweiligen Unterrichtsmoduls festgelegt. Die Gewichtung und Beurteilungskriterien sind den Lernenden zwingend zu Beginn des Schuljahres mitzuteilen. Die Zeugniskonferenz beschließt unter Berücksichtigung der Bewertung der unterrichtenden Lehrkräfte und der festgelegten Gewichtung die Note des Unterrichtsmoduls.
Die Konferenz legt ebenfalls die Gewichtung der Unterrichtsmodule zur Berechnung der Gesamtbewertung des berufsübergreifenden Lernbereichs fest.
Eine Aufteilung auf die beiden Unterrichtsmodule mit den jeweiligen Anteilen zu 50 % hat sich als ungünstig erwiesen, da im Falle einer Bewertung zwischen zwei Noten (beispielsweise 3,5) auf die schlechtere Bewertung gerundet wird.
Die Bewertungskriterien und die Gewichtung der Qualifizierungsbausteine sind ebenfalls durch die Klassen- bzw. Bildungsgangkonferenz festzulegen und anschließend zu kommunizieren.
Am Ende der Klasse 1 spricht die Zeugniskonferenz eine Empfehlung zum Besuch der Kasse 2 aus, wenn zu erwarten ist, dass das Bildungsgangziel „Hauptschulabschluss“ realistisch erreichbar erscheint; die Empfehlung ist im Jahreszeugnis auszuweisen. Grundlage dieser Beurteilung sind nicht in erster Linie die Noten im Jahreszeugnis, sondern die individuelle Persönlichkeits- und Lernentwicklung, das Arbeits- bzw. Sozialverhalten und die Basiskompetenzen (mathematische und sprachliche Kompetenz). Die Entwicklung ist nachzuweisen bzw. zu dokumentieren. Hilfreich ist dabei das Kompetenzfeststellungsverfahren 2P – Potenzial und Perspektive.
Sollte sich bereits in der Zeugniskonferenz zum Halbjahreszeugnis abzeichen, dass eine Empfehlung bei gleichbleibenden Leistungen nicht zu erwarten ist, sind die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten ggf. schriftlich zu informieren. (siehe auch Übergangsberatung)
Die Niveaustufe 1 wird auf dem Zeugnis der Klasse 1 nur dann vermerkt, wenn Leistungen nachgewiesen wurden, die dem § 23 Abs. 2 Satz 2 BbS-VO entsprechen. Das bedeutet, dass alle Lernbereiche jeweils mit mindestens der Note „ausreichend” bewertet worden sind und die den Lernbereichen zugeordneten Unterrichtsmodule und Qualifizierungsbausteine insgesamt entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note „mangelhaft” oder höchstens in einem Fall die Note „ungenügend” aufweisen.
Bescheinigung über die in den Unterrichtsmodulen angestrebten Kompetenzen im berufsübergreifenden Lernbereich
In dieser Bescheinigung als Anlage zum Zeugnis werden die in dieser Klasse oder in diesem Bildungsgang im berufsübergreifenden Lernbereich angestrebten, nicht aber individuell erlangten Kompetenzen ausgewiesen. Sie sollten nach Personalen Kompetenzen (aufgeschlüsselt in Selbstkompetenzen und Sozialkompetenzen) und Fachkompetenzen gegliedert sein.
Kompetenzbilder der Qualifizierungsbausteine
Mit dem Zeugnis werden die Kompetenzbilder der Qualifizierungsbausteine ausgegeben. Auf separate Zertifikate wird verzichtet, da die Bewertung der Qualifizierungsbausteine im Zeugnis ausgewiesen ist.