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Klasse 1

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Beratungskonzept

Im Anschluss an die Eingangsberatung (erstes Beratungsgespräch) finden im Verlauf des Schuljahres drei weitere Beratungsgespräche statt.

Zweites Beratungsgespräch 

Das zweite Beratungsgespräch soll zwei bis drei Monate nach dem Eintritt in die Klasse 1 erfolgen. Hilfreich ist hierbei eine Dokumentation des Leistungsstandes, beispielsweise durch das Kompetenzfeststellungsverfahren "Potenzial und Perspektive (2P)", und der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen. Auf dieser Grundlage können wiederum in einem Einzelgespräch – nach Möglichkeit gemeinsam mit den Sorgeberechtigten – die gesetzten Ziele überprüft und fortgeschrieben werden. Es sollten den Jugendlichen bereits jetzt Perspektiven für die berufliche Zukunft aufgezeigt werden.

Drittes Beratungsgespräch

Das dritte Beratungsgespräch – wiederum als Einzelberatung – kann bei oder kurz nach der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses erfolgen, um den Jugendlichen ihren persönlichen Leistungsstand zu erläutern und daraus gemeinsam mit ihnen Perspektiven zu entwickeln. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Schülerin bzw. dem Schüler die Perspektive auf den Besuch der Klasse 2 verdeutlicht werden. Dazu kann es notwendig sein, auch außerschulische Unterstützungsangebote aufzuzeigen.

 

Es kann aber auch nötig sein, Grenzen der Ausbildungsfähigkeit aufzuzeigen und zu begründen. Sofern Angebote der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit sinnvoll erscheinen, sollen mögliche Maßnahmen thematisiert und ggf. eingeleitet werden. Wenn Maßnahmen der Agentur für Arbeit ermöglicht werden sollen, ist dieser frühe Zeitpunkt notwendig, damit die entsprechenden Überprüfungen und Anträge rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres geleistet werden können.

Übergangsberatung 

Die Übergangsberatung (viertes Beratungsgespräch) soll etwa im Zeitraum März/April und auf jeden Fall erst nach dem Praktikum stattfinden. Spätestens an dieser Stelle müssen Maßnahmen der Agentur für Arbeit vorgestellt oder der Wechsel in die Klasse 2 geplant werden. Es ist sinnvoll, dass Sorgeberechtigte an der Übergangsberatung teilnehmen, denn spätestens hier sollten auch sie über Optionen zum Übergang in Klasse 2 informiert werden. Wenn ein Übergang in Klasse 2 nicht empfohlen werden kann, ist es wichtig, Sorgeberechtigte ggf. schriftlich über die Gründe zu informieren und andere Optionen aufzuzeigen.

Weitere Beratungsmöglichkeiten bieten sich im Rahmen von Elternabenden und Elternsprechtagen an. Es empfiehlt sich, die Ergebnisse der Beratungsgespräche jeweils zu dokumentieren und zu evaluieren.

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