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Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

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Hinweise zum festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Beantragung

Bei Schülerinnen und Schülern mit ausgewiesenem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung, Sehen und Hören ist es wichtig, vor der Anmeldung an eine berufsbildende Schule, Kontakt mit dieser aufzunehmen. Bereits nach dem Halbjahreszeugnis sollte eine von der Schulleitung der abgebenden allgemein bildenden Schule einberufene Berufswegekonferenz durchgeführt werden, um geeignete Vorkehrungen zur Unterstützung und Förderung im Vorfeld treffen zu können. Die Schulleitung der aufnehmenden berufsbildenden Schule kann auf Grundlage des festgestellten Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung bis zu 5 Unterstützungsstunden beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) beantragen.

Grundsätzlich ist eine Zusammenarbeit mit den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) anzustreben, um Unterstützungsbedarfe oder notwendige Ressourcen (z. B. Förderstunden durch Förderschullehrkräfte, mobile Dienste, Lehrmittel, …) zu definieren.

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