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Aufnahme und Beratung

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Aufnahme

Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens ist durch die Schule eine individuelle Eingangsberatung durchzuführen. In die Klasse 1 soll nur aufgenommen werden, wer noch schulpflichtig ist und wenn im Rahmen der Eingangsberatung festgestellt wird, dass ein besonderer, individueller Förderbedarf vorliegt.

In die Klasse 2 kann aufgenommen werden, wer eine Abschlussklasse des Sekundarbereichs I einer allgemeinbildenden Schule ohne Abschluss verlassen hat oder die Klasse 1 beziehungsweise die Klasse Sprache und Integration Vollzeit erfolgreich besucht hat. Darüber hinaus können in die Klasse 2 Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss aufgenommen werden, wenn im Rahmen der Eingangsberatung festgestellt wird, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten noch verbessern müssen, um eine berufliche Ausbildung erfolgreich zu absolvieren.

In die Klasse 2 und die Klasse Sprache/Integration Teilzeit mit Schwerpunkt Sprache, die in Form von Teilzeitunterricht geführt werden, kann aufgenommen werden, wer eine verbindliche Zusage zur Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (§ 54 a SGB III) vorweisen kann.

Die Regelung nach 4.4.1.1 EB-BbS (BES – Sprach- und Integrationsklassen/Organisation des Unterrichtes) erlaubt die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in die Klasse Sprache/Integration Teilzeit mit dem Schwerpunkt Integration in Verbindung mit dem Nachweis über ein unterrichtsbegleitendes Betriebspraktikum.

In der Klasse Sprache und Integration in Vollzeitform werden neu eingereiste Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren und Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf aus dem Sekundarbereich I aufgenommen.

Beratung 

Individuelle Beratung ist die Voraussetzung für individuelle Förderung. Alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2020/21 die Berufseinstiegsschule besuchen, müssen an einer verbindlichen, individuellen Eingangsberatung durch die jeweils aufnehmende berufsbildende Schule teilnehmen. Die Eingangsberatung in der Berufseinstiegsschule ist zu dokumentieren. Auf der Grundlage der Anmeldeunterlagen und des individuellen Förderbedarfs wird festgestellt, ob die Bewerberin oder der Bewerber in Klasse 1, Klasse 2 oder in eine Sprach- und Integrationsklasse aufzunehmen ist. In der Klasse 1 folgen im Laufe des Schuljahres drei weitere Beratungen, die ebenfalls zu dokumentieren sind. In die Beratung durch das multiprofessionelle Team sind Erziehungsberechtigte, Berufsberatung und bei Bedarf das Reha-Team der Arbeitsagentur einzubeziehen.

Die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler bedingt einen höheren Beratungsbedarf als in anderen Schulformen. Beratung in der Berufseinstiegsschule ist ein Prozess, der bereits mit der Information der berufsbildenden Schulen in den abgebenden Schulen beginnt. In der Klasse 1 werden vier Beratungsgespräche durchgeführt, die den Jugendlichen und Erziehungsberechtigten die Möglichkeiten und Chancen in der Berufseinstiegsschule aufzeigen und Hilfen anbieten. In der Klasse 2 sind die Beratungsgespräche nicht mehr verpflichtend, aber sinnvoll. Dazu sollten Zielvereinbarungen getroffen und dokumentiert werden.

Bei Jugendlichen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Hören und Sehen ist ein besonderer Weg der Beratung vorgeschaltet. Es ist möglich, z. B. Förderstunden zu beantragen, das muss aber rechtzeitig geschehen, etwa im Februar/März vor Einschulung in die berufsbildende Schule.

Weiterführende Informationen unter dem Menüpunkt Inklusion.

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