Das Betriebspraktikum trägt wesentlich zur Förderung der Ausbildungsreife bei. Die in den Rahmenrichtlinien vorgegebenen Handlungskompetenzen werden bei der Tätigkeit im Betrieb auf besondere Weise gefördert, denn die Schülerinnen und Schüler sehen sich mit realen beruflichen Handlungen und mit den qualitativen Ansprüchen des ersten Arbeitsmarktes konfrontiert.
Berufswünsche und Vorstellungen sollen auch in Bezug auf die Qualifizierungsbausteine reflektiert und in weiteren Beratungsgesprächen gefestigt werden. Erfahrungen im Betrieb fördern den Prozess der Berufsorientierung, -findung und -entscheidung.
Das Betriebspraktikum soll helfen, berufliche Handlungskompetenzen konkret werden zu lassen, so z. B.: