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Organisation des Unterrichts

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Die  Klasse 2 kann in zwei Formen geführt werden. Der berufsübergreifende Unterricht findet in der Schule statt.
In der Klasse 2 Vollzeit findet der berufsbezogene Unterricht in der Schule statt und wird in Form von Qualifizierungsbausteinen erteilt. In der Klasse 2 Teilzeit findet die praktische Ausbildung im Betrieb in Form einer geförderten Einstiegsqualifikation (EQ) statt.

Klassenbildung

Für eine Berufseinstiegsschule Klasse 2 Vollzeit steht ein Klassenbudget [1] für 18 Schülerinnen und Schüler zur Verfügung und für die Teilzeitform von 9 Schülerinnen und Schüler.

Aufnahmevoraussetzung

In die Berufseinstiegsschule Klasse 2 werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die eine Abschlussklasse des Sekundarbereichs I einer allgemeinbildenden Schule ohne oder mit schwachem[2] Hauptschulabschluss verlassen haben bzw. die Klasse 1 oder die Klasse Sprache und Integration Vollzeit erfolgreich mit einer Empfehlung für die Klasse 2 besucht haben.

Überweisung [3]

Ist von einer Schülerin oder einem Schüler einer Berufseinstiegsschule Klasse 2, die oder der noch keine Berufseinstiegsschule Klasse 1 besucht hat und noch schulpflichtig ist, nicht zu erwarten, dass sie oder er das Bildungsziel einer Berufseinstiegsschule Klasse 2 erreichen wird, kann er oder sie auf Beschluss der Klassenkonferenz mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters bis zur sechsten Woche, im Regelfall jedoch nicht früher als vier Wochen nach Beginn des Schuljahres in eine Berufseinstiegsschule Klasse 1 überwiesen werden.

Bei einer Überweisung an eine andere Schule entscheidet das zuständige regionale Landesamt, wenn die aufnehmende Schule dieser nicht zustimmt. Ein solcher Fall kann eintreten, wenn die abgebende Schule keine Berufseinstiegschule Klasse 1 führt.

Förderangebote

Nach 2.10 EB-BbS ist für Schülerinnen und Schüler, die durch die Teilnahme am Unterricht nach der Stundentafel nicht hinreichend gefördert werden können und deshalb einer besonderen, individuellen Förderung bedürfen, um das Ausbildungsziel zu erreichen, Förderunterricht als zusätzlicher Pflichtunterricht einzurichten. Der Förderunterricht kann bis zu zwei Wochenstunden betragen und ist vorrangig für die Berufseinstiegsschule zu erteilen. Die Verbesserung der Lernfähigkeit sowie die Entwicklung und die Stabilisierung der Persönlichkeit sind klare Ziele. Auch im Bereich der Sprachförderung sollen Förderangebote vorhanden sein.

Doppelbesetzung

Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrkraftbesetzung durchgeführt werden. Diese Stunden sind jedoch auf das Stundenmaß der Klasse anzurechnen. (vgl. 4.2.1 EB-BbS)

Dies eröffnet zum Beispiel die Möglichkeit,

  • bestimmte Unterrichtsinhalte gemeinsam mit Theorie- und Praxislehrkräften zu unterrichten,
  • vorübergehend einzelne Jugendliche speziell zu fördern,
  • erhöhten Lehrkräfteeinsatz während einer Projektphase zu realisieren oder
  • Sozialtraining in der Klasse durchzuführen.

 

 

[1] aktuelle Faktorenverzeichnisse

[2] Schülerinnen und Schüler, welche über einen Hauptschulabschluss verfügen, der jedoch für weiterführende Schulformen nicht ausreichend ist, können ebenfalls in die Klasse 2 aufgenommen werden (vgl. auch § 4 in Anlage 2 zu § 33 BbS-VO).

[3] vgl. § 59 Abs 4 NSchG

 

 

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