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Teilzeit mit EQ

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Um einen Hauptschulabschluss in Verbindung mit einem EQ-Vertrag (wie unten beschrieben) zu erwerben, ist die erfolgreiche Teilnahme am berufsübergreifenden Unterricht entsprechend der Stundentafel der Klasse 2 Voraussetzung. Im Zeugnis erscheint ein entsprechender Vermerk, dass der Hauptschulabschluss im Zusammenhang mit dem Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der geförderten EQ-Maßnahme gültig ist.

Hinweise zur Einstiegsqualifizierung

Abgebot

Einstiegsqualifizierung (EQ) nach §54a SGB III

Zielgruppen/
Individuelle Problemlagen

Förderungsfähig sind:

  1. bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine Ausbildungsstelle haben,
  2.  Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen, und
  3. lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.
Die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein.

Ziel

  • Vorbereitung/Anbahnung einer betrieblichen Berufsausbildung
  • Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit
  • Erwerb eines Kammerzertifikats über eine erfolgreiche Teilnahme
  • ggf. Vermittlung von Ausbildungsbausteinen anerkannter Ausbildungsberufe (sofern diese bereits vom BiBB entwickelt wurden)

Dauer

  • mindestens 6 Monate jedoch bis maximal 12 Monate
  • auch in Teilzeitform möglich bei Erziehung eigener Kinder oder Pflege von Familienangehörigen (mind. 20 Wochenstunden)
  • befristet bis zum Ende des Monats vor Ausbildungsbeginn (01.08/01.09 eines Jahres)

Lernorte

  • Betrieb (grds. mind. 70 % der Gesamtzeit, Ausnahme bei Besuch eines Sprachkurses + Vorliegen eines entsprechenden TV: dann mind. 50 % der Gesamtzeit)
  • gerne mit Berufsschule[1]

Konzeption

Junge Menschen haben die Möglichkeit, über ein Praktikum in einem Betrieb den ausgewählten Beruf intensiv kennen zu lernen und hierbei zu prüfen, ob er passend ist. Der Betrieb kann im Gegenzug den jungen Menschen kennenlernen und seine Fähigkeiten erproben. Hierdurch steigen die Chancen, danach in Ausbildung übernommen zu werden.

Sollte dies nicht gelingen, sind die erworbenen Grundkenntnisse nützlich, um sich in einem anderen Betrieb zu bewerben.

Förderung durch AG

ab 01.08.2019: 243,- € (Prak.-verg. für Tn) + 121,- € (SV-Pauschale)

ab 01.08.2020: 247,- € (Prak.-verg. für Tn) + xxx,- € (SV-Pauschale)

zuständige Institution

BA/JC

Anschlussoption

Berufsausbildung

Quelle: Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen, Stand Januar 2020

 [1] vgl. Text oben

Übersicht