Um einen Hauptschulabschluss in Verbindung mit einem EQ-Vertrag (wie unten beschrieben) zu erwerben, ist die erfolgreiche Teilnahme am berufsübergreifenden Unterricht entsprechend der Stundentafel der Klasse 2 Voraussetzung. Im Zeugnis erscheint ein entsprechender Vermerk, dass der Hauptschulabschluss im Zusammenhang mit dem Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der geförderten EQ-Maßnahme gültig ist.
Hinweise zur Einstiegsqualifizierung
Abgebot |
Einstiegsqualifizierung (EQ) nach §54a SGB III |
Zielgruppen/ |
Förderungsfähig sind:
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Ziel |
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Dauer |
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Lernorte |
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Konzeption |
Junge Menschen haben die Möglichkeit, über ein Praktikum in einem Betrieb den ausgewählten Beruf intensiv kennen zu lernen und hierbei zu prüfen, ob er passend ist. Der Betrieb kann im Gegenzug den jungen Menschen kennenlernen und seine Fähigkeiten erproben. Hierdurch steigen die Chancen, danach in Ausbildung übernommen zu werden. Sollte dies nicht gelingen, sind die erworbenen Grundkenntnisse nützlich, um sich in einem anderen Betrieb zu bewerben. |
Förderung durch AG |
ab 01.08.2019: 243,- € (Prak.-verg. für Tn) + 121,- € (SV-Pauschale) ab 01.08.2020: 247,- € (Prak.-verg. für Tn) + xxx,- € (SV-Pauschale) |
zuständige Institution |
BA/JC |
Anschlussoption |
Berufsausbildung |
Quelle: Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen, Stand Januar 2020 |
[1] vgl. Text oben