Die Kooperation zwischen Lehrkräften ist ein wesentlicher Aspekt, an dem das Gelingen schulischer Inklusion festgemacht werden kann. Zunehmend an Bedeutung gewinnt in diesem Zusammenhang auch die Zusammenarbeit mit weiteren Berufsgruppen, wie z. B. Schulbegleitungen, sozialpädagogischen Fachkräften, Beratungslehrkräften sowie den Erziehungsberechtigten.
Ziel muss es immer sein, die verfügbaren Ressourcen bestmöglich zu nutzen, gemeinsame Lösungen zu entwickeln und Verantwortung zu teilen.
Es braucht verlässlich und kontinuierlich arbeitende Teams. Die verschiedenen Professionen innerhalb des Teams müssen sich mit ihren unterschiedlichen Stärken und Ressourcen kennen lernen und sie müssen gemeinsame Arbeits- und Austauschformate entwickeln können. Diese müssen zur Routine werden, damit die Effektivität und die Qualität der gemeinsamen Arbeit sichergestellt werden kann. Um diese Kontinuität und diese förderlichen Bedingungen für gelingende Kooperationen zu etablieren, bedarf es einer Schulentwicklung, die alle an Schule beteiligten Personen einbezieht, um gemeinsam die Kultur, die Strukturen und die Praktiken zu verhandeln und entwickeln zu können.
Damit schulische Inklusion gelingt, ist ein hohes Maß an kollegialer Kooperation notwendig.
Die Kooperation muss sich nicht nur in der gesamten Schulentwicklung, sondern auch im gemeinsamen Unterricht widerspiegeln. In diesem Zusammenhang geht es nicht nur um den gemeinsamen Austausch, eine Arbeitsteilung oder das gemeinsame Entwickeln von Lösungen. Hier geht es auch ganz konkret um das gemeinsame Planen und Durchführen von Unterricht.
Die Methodik und die Didaktik eines gemeinsamen Unterrichts sowie die Kooperation wird ergänzt durch das gemeinsame pädagogische Handeln.
Die Beziehung zu den Schülerinnen und Schülern wird aufgebaut, aufkommende Handlungsbedarfe und individuelle Bedürfnisse werden so zeitnah und umfassend begleitet. Auch die Unterrichtsinhalte und Unterrichtsmaterialien müssen den individuellen Entwicklungsständen Rechnung tragen. Materialien müssen verändert und entwickelt und Lerninhalte angepasst werden.
Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich Geistige Entwicklung sind in einem besonderen Maße auf einen Lern- und Handlungsrahmen angewiesen, der durch Struktur und Verlässlichkeit gekennzeichnet ist
Elternsprechtage, Förderplangespräche, Gespräche mit außerschulischen Unterstützern und der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit unterstützen die auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler abgestimmten notwendigen Maßnahmen.