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Zeugnisse

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Die Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschule Klasse 2 erhalten sowohl zum Halbjahr als auch zum Schuljahresende ein Zeugnis[1]. In den Zeugnissen werden die Noten aller Fächer und Qualifizierungsbausteine einzeln erfasst. Aus den jeweiligen Einzelnoten ergibt sich die entsprechende Lernbereichsnote.

Über die Benotung der Leistungen in den Lernbereichen entscheiden die Lehrkräfte, die den Unterricht in dem jeweiligen Lernbereich planmäßig erteilt haben.

Der Abschluss wird vergeben, wenn beide Lernbereiche mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet worden sind und in den Lernbereichen zugeordneten Fächern und Qualifizierungsbausteinen insgesamt entweder in nicht mehr als zwei Fällen die Note „mangelhaft“ oder höchstens in einem Fall die Note „ungenügend“ erreicht worden ist.[2]

Die Abstufung in den Zeugnissen erfolgt in der bekannten Notenskala von „sehr gut“ bis „ungenügend“.
Bei einem erfolgreichen Besuch der Berufseinstiegsschule Klasse 2 wird der Hauptschulabschluss erworben (vgl. § 25 BbS-VO). Der Hauptschulabschluss wird auch dann auf dem Abschlusszeugnis bescheinigt, wenn dieser Abschluss bereits zu einem früheren Zeitpunkt erworben wurde (vgl. Anlage 2 zu § 33, BbS-VO).

Wird die Berufseinstiegsschule Klasse 2 nicht erfolgreich abgeschlossen, ist eine Wiederholung einmal möglich. Eine Anrechnung des Besuchs der Berufseinstiegsschule Klasse 2 auf eine Berufsausbildung erfolgt nicht.

 

[1] Ein Halbjahreszeugnis zum Schulhalbjahr, ein Zeugnis, ein Abschlusszeugnis oder ein Abgangszeugnis zum Schuljahresende, vgl. §23 und §24 BbS-VO.

[2] vgl. §23 BbS-VO

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