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Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung -Förderschwerpunkte-

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Bereits vor der Einführung der inklusiven Schule konnten Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen „Lernen“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ die Berufseinstiegsschule Klasse 1 (früher BVJ) besuchen.

Die Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten „Hören“, „Sehen“ und „Körperliche und motorische Entwicklung“ erfüllen häufig die Eingangsvoraussetzungen für andere Bildungsgänge an den berufsbildenden Schulen, sodass sie nicht zwangsläufig in die Berufseinstiegsschule eingeschult werden.

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich „Geistige Entwicklung", die eine berufliche Qualifizierung durchführen, erhielten bereits in der Vergangenheit Berufsschulunterricht. Dieser findet auch weiterhin im Berufsbildungsbereich der beschützenden Werkstätten und in der theoriereduzierten Ausbildung (§ 66 BBiG) durch Berufsschullehrkräfte statt.

Somit wird deutlich, dass die berufsbildenden Schulen schon immer ihre durch Vielfalt geprägte Schülerschaft willkommen geheißen haben und dadurch auf eine Vielzahl an Erfahrungswerten im Unterricht mit heterogenen Lerngruppen und eine bedarfsorientierte Schulorganisation zurückgreifen können. Durch die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Bereich „Geistige Entwicklung" in der Berufseinstiegsschule wird diese Vielfalt seit dem Schuljahr 2018/2019 verbindlich erweitert.

Ergänzende Informationen zum Thema Feststellung eines Bedarfes an sonderpädagogischer Unterstützung sind hier zu entnehmen.

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