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Organisation und Durchführung

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Die Organisation des Betriebspraktikums ist Aufgabe der Schule. Die zeitliche Organisation des Betriebspraktikums kann nach unterschiedlichen Modellen erfolgen (z. B. 4 Wochen, 2 x 2 Wochen, 1 Tag in der Woche).

Bei der Auswahl des Praktikumsbetriebes sollte vorrangig die Berufswahleignung für die Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Speziell das Betriebspraktikum bietet häufig die Chance, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu erhalten. Berufsfeldspezifische, saisonale und regionale Besonderheiten sind bei der Planung und Durchführung zu berücksichtigen.

Um die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern, sollte der Praktikumsplatz eigenständig gesucht werden. Das Betriebspraktikum soll so angelegt werden, dass die beteiligten Lehrkräfte die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler im betrieblichen Umfeld zu beobachten, um sie dadurch besser beurteilen und fördern zu können.

Das zuständige Bildungsgangs- oder Klassenteam entscheidet in einer Konferenz, wie bzw. in welchem Rahmen die Leistungen des Betriebspraktikums berücksichtigt werden. Die praktischen Inhalte von Qualifizierungsbausteinen können ganz oder teilweise in qualifizierten außerschulischen Einrichtungen als praktische Ausbildung vermittelt werden.

Im Zuge der inklusiven Beschulung ist eine intensive Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung empfehlenswert. In Klasse 1 ist es deshalb auch möglich, im Einzelfall zusätzliche Praktika durchzuführen. Einem bis dahin beruflich noch nicht orientierten Jugendlichen können z. B. über mehrere Praktika in unterschiedlichen Berufen gute Einblicke in verschiedene Berufe ermöglicht werden. Auch Praktika in beschützenden Einrichtungen können sinnvoll sein.

Zeiträume und Budget

In der Klasse 1 soll ein Betriebspraktikum von zwei bis vier Wochen durchgeführt werden. Bei der Budgetzuweisung (Faktorenbogen) ist das Praktikum lediglich mit einer Woche berücksichtigt. Dadurch wird bei einem vierwöchigen Betriebspraktikum das Budget von drei Unterrichtswochen pro Klasse erwirtschaftet. Dieses Budget soll den unterrichtenden Lehrkräften für den erhöhten pädagogischen Aufwand bei der Praktikumsplatzsuche, der Vorbereitung und Nachbereitung des Praktikums und der Unterstützung beim Übergang in Ausbildung und Beruf zur Verfügung gestellt werden. In der Klasse Sprache und Integration Vollzeit wird empfohlen, sich an dieser Vorgabe zu orientieren.

In der Klasse 2 wird ein vierwöchiges Betriebspraktikum von 160 Zeitstunden durchgeführt. Im Klassenbudget ist dies mit drei Wochen berücksichtigt.

Aufsichtspflicht

Das Betriebspraktikum in der Berufseinstiegsklasse ist eine Schulveranstaltung, d. h. die Schülerinnen und Schüler sind für die Dauer des Praktikums über die Schule bzw. den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) versichert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es muss eine für die Praktikumsbetreuung verantwortliche Lehrkraft benannt sein.
  • Ein/e Vertreter/in der Schule muss während der Praktikumsarbeitszeit erreichbar sein.

Immer dann, wenn es sich nachweisbar um eine genehmigte Schulveranstaltung handelt, sind Schülerinnen und Schüler entsprechend versichert. Dies gilt z. B. für Klassenfahrten, den Besuch von Veranstaltungen, Praktika, einzelfallbezogene Fördermaßnahmen (§ 69 Abs. 4 NSchG). Als Nachweis genügt ein Vermerk im Klassenbuch oder für die einzelfallbezogene Förderung ein Förderplan.

Auch Jugendliche, die im Rahmen von Unterricht eigenverantwortlich einen Arbeitsauftrag ausführen (z. B. Preisvergleiche in Geschäften oder Betriebserkundungen), unterliegen dem Versicherungsschutz der GUV.

Voraussetzung ist allerdings immer, dass die Lehrkraft die Schulveranstaltung verantwortungsbewusst vorbereitet, beaufsichtigt bzw. erreichbar ist.

In Ferienzeiten sind Schülerinnen und Schüler nicht durch den GUV versichert. Während dieser Zeiten ist der Praktikumsbetrieb für die Versicherung der Praktikantinnen und Praktikanten verantwortlich. 

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten der Schülerinnen und Schüler sollten denen des Betriebes angepasst sein, wobei das Jugendarbeitsschutzgesetz bei Minderjährigen einzuhalten ist.

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