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Berufsübergreifender Lernbereich

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Der Unterricht in den Basisfächern Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch erfolgt nach den Vorgaben von Rahmenrichtlinien, die sich an den Kerncurricula [1] der Hauptschule orientieren. Der Unterricht in diesen Fächern ist grundsätzlich anwendungsbezogen und berufsorientiert zu gestalten. Dazu ist eine enge Absprache und Abstimmung im Klassenteam erforderlich.

Deutsch/Kommunikation

Das Fach Deutsch/Kommunikation gliedert sich gemäß Rahmenrichtlinien in die vier Kompetenzbereiche:

  • Sprechen und Zuhören in privaten und beruflichen Situationen,
  • Texte adressatengerecht schreiben und gestalten,
  • Lesen – mit Texten und Medien umgehen und
  • Sprache und Sprachgebrauch untersuchen und reflektieren.

Es findet eine schriftliche Prüfung im Fach Deutsch statt (vgl. Abschlussprüfung).

Englisch

Es ist allen Schülerinnen und Schülern Englischunterricht zu erteilen. Der Englischunterricht kann nicht durch ein Sprachfeststellungsverfahren ersetzt werden.

Das Fach Englisch unterliegt einer besonderen Problematik, da in Einzelfällen auch Schülerinnen und Schüler ohne erteilten Englischunterricht die Berufseinstiegsschule Klasse 2 besuchen. Hier können über das Förderangebot Sprachdefizite ausgeglichen werden (vgl. Organisation des Unterrichts).

Für alle Schülerinnen und Schüler orientiert sich das Fach Englisch an der Niveaustufe A2 (Waystage) des europäischen Referenzrahmens für das Sprachlernen 1.

Das Fach Englisch gliedert sich gemäß Rahmenrichtlinien in die Kompetenzbereiche:

  • Mitteilungen in der Zielsprache verstehend aufnehmen (Rezeption),
  • zusammenhängende Mitteilungen versprachlichen (Produktion),
  • zielsprachlich gesteuerte Interaktionen bewältigen (Interaktion) und
  • als Bindeglied zwischen Kommunikationspartnern auftreten (Mediation).

Es wird keine Abschlussprüfung im Fach Englisch durchgeführt.

Neu eingereiste Schülerinnen und Schüler ohne Vorkenntnisse in der englischen Sprache sollen im Rahmen eines schuleigenen Förderkonzeptes unterstützt werden. Eine Sprachfestellungsprüfung findet nicht statt.

vgl. 7.1 - Link zu dem Erlass Förderung und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nicht-deutscher Herkunftssprache.

Mathematik

Das Fach Mathematik gliedert sich gemäß Rahmenrichtlinien in die Kompetenzbereiche:

  • Zahlen und Operationen,
  • Ebene und Raum,
  • Algebra und
  • Erstellen von Planungsunterlagen

Es findet eine schriftliche Prüfung im Fach Mathematik statt (vgl. Abschlussprüfung).

Politik, Religion (Werte und Normen), Sport

Der Unterricht in den Fächern Politik, Religion (Werte und Normen) und Sport erfolgt nach den entsprechenden Rahmenrichtlinien.

 

[1] Kerncurriculum für die Hauptschule Schuljahrgang 5-10: Deutsch, Englisch, Mathematik, Niedersächsisches Kultusministerium 2006

Hinweis: Zur Zeit in der Überarbeitung: Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nicht - deutscher Herkunftssprache; RdErl. d. MK v. 1.7.2014 -25 -81 625 (SVBl. 7/2014 S. 330), geändert durch RdErl. v. 4.11.2019 (SVBl. 12/2019 S. 624) - VORIS 22410 -

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