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Sprache/Integration Teilzeit

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„Ziel ist die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an Sprachförderung [...].“[1]

Nachdem die Schülerinnen und Schüler aus anderen Herkunftsländern ein Jahr die Klasse Sprache und Integration Vollzeit besucht haben, ist der Sprachstand oft noch nicht ausreichend, um in weiterführenden Bildungsgängen unterrichtet zu werden oder eine Berufsausbildung zu beginnen.

Wenn ein zweites Jahr mit dem Schwerpunkt auf der Sprachbildung sinnvoll erscheint, ist aber eine Erweiterung durch ein Umfeld empfehlenswert, in dem die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit erhalten, sich in der deutschen Sprache zu verständigen, z. B. können in einem Praktikumsbetrieb im berufspraktischen Umfeld die Sprachfähigkeiten vertieft werden. Der Sprachunterricht in der Schule wird dann durch die Sprachanwendung im Betrieb unterstützt.

Ein sehr großer Vorteil der Kombination von Schule und Betrieb ist, dass die Schülerinnen und Schüler betriebliche Abläufe kennen lernen und die Betriebe eine Chance haben, die Schülerinnen und Schüler und deren Ausbildungsfähigkeit einzuschätzen sowie die Sprachförderung in der Schule fortgeführt werden kann.

Die Schule entscheidet nach Bedarfen der Schülerinnen und Schüler, nach Lerngruppengröße und pädagogischem Konzept, ob der Unterricht in den unterschiedlichen Lerngruppen getrennt, in einer Lerngruppe oder gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern eines anderen Bildungsganges stattfindet. [1]

Der Besuch der Klasse Sprache/Integration Teilzeit erfolgt in Verbindung mit einem Praktikum (vgl. Vorgriffserlass) oder einer geförderten EQ-Maßnahme. Dabei liegt der Schwerpunkt vorrangig in der Förderung der Sprache.

Hinweise zur Einstiegsqualifizierung

Abgebot

Einstiegsqualifizierung (EQ) nach §54a SGB III

Zielgruppen/
Individuelle Problemlagen

Förderungsfähig sind:

  1. bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine Ausbildungsstelle haben,
  2.  Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsreife verfügen, und
  3. lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.
Die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein.

Ziel

  • Vorbereitung/Anbahnung einer betrieblichen Berufsausbildung
  • Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit
  • Erwerb eines Kammerzertifikats über eine erfolgreiche Teilnahme
  • ggf. Vermittlung von Ausbildungsbausteinen anerkannter Ausbildungsberufe (sofern diese bereits vom BiBB entwickelt wurden)

Dauer

  • mindestens 6 Monate jedoch bis maximal 12 Monate
  • auch in Teilzeitform möglich bei Erziehung eigener Kinder oder Pflege von Familienangehörigen (mind. 20 Wochenstunden)
  • befristet bis zum Ende des Monats vor Ausbildungsbeginn (01.08/01.09 eines Jahres)

Lernorte

  • Betrieb (grds. mind. 70 % der Gesamtzeit, Ausnahme bei Besuch eines Sprachkurses + Vorliegen eines entsprechenden TV: dann mind. 50 % der Gesamtzeit)
  • Gerne zusätzlich Berufsschule[2]

Konzeption

Junge Menschen haben die Möglichkeit, über ein Praktikum in einem Betrieb den ausgewählten Beruf intensiv kennen zu lernen und hierbei zu prüfen, ob er passend ist. Der Betrieb kann im Gegenzug den jungen Menschen kennenlernen und seine Fähigkeiten erproben. Hierdurch steigen die Chancen, danach in Ausbildung übernommen zu werden.

Sollte dies nicht gelingen, sind die erworbenen Grundkenntnisse nützlich, um sich in einem anderen Betrieb zu bewerben.

Förderung durch AG

ab 01.08.2019: 243,- € (Prak.-verg. für Tn) + 121,- € (SV-Pauschale)

ab 01.08.2020: 247,- € (Prak.-verg. für Tn) + xxx,- € (SV-Pauschale)

zuständige Institution

BA/JC

Anschlussoption

Berufsausbildung

Quelle: Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen, Stand Januar 2020

 

[1] vgl. 4.4.1.1 EB-BbS

[2] Teilnahme am Unterricht ...

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